Compliance-Regelung

Bei der Berufsausübung als freier Vermittler legen wir folgende Compliance Regeln zugrunde:

Compliance Allgemeine Tätigkeit:

1. Die Tätigkeit als Vermittler für  Finanzprodukte erfolgt auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen, Integrität, Glaubwürdigkeit beider Parteien. Ferner gelten die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns.

2. Kernbestand der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung des Kunden, die sich an seinen aktuellen Bedürfnissen orientiert. Bei Maklern erfolgt dies regelmäßig aus der Breite des Marktes, sofern eine derartige Marktbreite im Einzelfall gegeben ist. Das berechtigte Interesse des Kunden hat immer Vorrang vor evtl. eigenen Vergütungsinteressen.

3. Die allgemeinen Compliance Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgl. §299 StGB). Ferner der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen. Die Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen werden strikt eingehalten.

Compliance Daten und Dokumente:

4. Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten beachten wir die gesetzlichen Vorschriften genau. Lesen Sie hierzu bitte unsere sehr ausführlichen Bestimmungen zum internen und externen Datenschutz. Selbstverständlich werden die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Regeln eingehalten.

5. Die ordnungsgemäße Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Wir weisen darauf hin, daß der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als seltene Ausnehme vorgesehen hat. 

Compliance Vermittlung und Beratung:

6. Zu den Grundlagen einer seriösen Finanzanlagenvermittlung gehört die Beratung und Betreuung der Mandanten auch nach Vertragsabschluß während der Dauer des Vertragsverhältnisses. Insbesondere im Falle von Zahlungsstromstörungen, beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Veränderungen etc. ist die fortlaufende Unterstützung sehr wichtig!

7. Bei einer Umstrukturierung oder Umdeckung/Optimierung eines bereits bestehenden Vertrages wird stets das Kundeninteresse beachtet. Umdeckungen werden auch die Ausnahme bleiben, da derartige Aktionen i.d.R. häufig mit Kosten und viel Arbeit verbunden und für alle Beteiligten eher unerwünscht sind. Der Kunde wird in jedem Fall über eventuelle Vor-/ und Nachteile schriftlich aufgeklärt und dies wird dokumentiert und protokolliert.

8. Eine stetige Weiter- und Fortbildung ist die Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Finanzmakler aufgrund sich ständig verändernder Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen.

Compliance Vergütung und Güteregeln:

9. Bei Vergütungsregelungen mit allen Produktpartnern, wie Emissionshäuser, Banken, Bausparkassen etc. wird beachtet , dass unsere Unabhängigkeit als Ihr freier und eben deshalb unabhängiger Finanzberater stets gewährleistet bleibt.

10. Das bislang bewährte Ombudsmann System der Versicherungswirtschaft gibt es nunmehr auch für den Bereich der Finanzanlagen und Banken. Dieses unabhängige und unbürokratische System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit den Produktanbietern, sondern auch für den unwahrscheinlichen Fall einer Auseinandersetzung mit unserem Hause, steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Es wird Ihnen gern von uns näher erläutert. Bei Unstimmigkeiten unser Haus betreffend, bitten wir jedoch, zunächst unseren eigenen Compliance  Beauftragten anzusprechen, um eine schnelle und zufriedenstellende Lösung zu finden. Unseren Compliance Beauftragten erreichen Sie unter: info@consultix-europe.de

Zusätzliche und ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Impressum und den Datenschutzbestimmungen.

Stand: 04.08.2022